Verwerfung einer Wahlprüfungsbeschwerde: Sog. negatives Stimmgewicht bei Bundestagswahl – Sitzzuteilung nach alter Rechtslage gem BVerfGE 121, 266 bei Wahl zum 17. Deutschen Bundestag im Jahr 2009 noch hinzunehmen
§ 5 Abs 3 des hessischen Maßregelvollzugsgesetzes (juris: MVollzG HE ), der Bedienstete von privatisierten Maßregelvollzugseinrichtungen ermächtigt, bei Gefahr im Verzug vorläufig besondere Sicherungsmaßnahmen gegen einen im Maßregelvollzug Untergebrachten anzuordnen, mit GG vereinbar – zur Frage, inwieweit Aufgabenübertragungen im Maßregelvollzug auf privatisierte Träger mit Art 33 Abs 4 GG, Art 20 Abs 2 GG und den Grundrechten der in diesen Einrichtungen Untergebrachten in Einklang stehen
Stattgebender Kammerbeschluss: Verweigerung der mündlichen Anhörung eines Sachverständigen im Zivilprozess verletzt Grundrecht der betroffenen Prozesspartei auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) – hier: Ablehnung der Anhörung eines Sachverständigen in Erst- und in Berufungsinstanz eines Arzthaftungsprozesses – Gegenstandswertfestsetzung auf 7000 Euro
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Zivilprozess durch Nichtberücksichtigung von Parteivortrag – hier: Außerachtlassung von Parteivortrag zu sittenwidriger Überhöhung der Tarife eines Internetzugangsproviders
Nichtannahmebeschluss: Auferlegung einer Missbrauchsgebühr iHv 1000 Euro zu Lasten der Bevollmächtigten bei wiederholter Einlegung von Verfassungsbeschwerden in gleichgelagerten Fällen trotz mehrerer Nichtannahmen – hier zudem offensichtliche Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerden mangels hinreichender Substantiierung
Nichtannahmebeschluss: Zum Umfang des Anspruchs auf Gewährung von Beratungshilfe aufgrund des Grundsatzes der Rechtsschutzgleichheit (Art 20 Abs 1 GG iVm Art 3 Abs 1 GG) – hier: Keine Grundrechtsverletzung durch Verweigerung von Beratungshilfe bei lediglich in ungewisser Zukunft drohendem Rechtsverlust
Sozialgerichtliches Verfahren – Anforderungen an die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung einer materiellen Rechtsfrage bei Verwerfung der Berufung als unzulässig