Verwerfung einer Wahlprüfungsbeschwerde: Zulässigkeitsanforderungen des § 48 Abs 1 BVerfGG (Beitritt von 100 Wahlberechtigten) nicht erfüllt – mangels Verletzung eines subjektiven Rechts vorliegend kein Konflikt zwischen Beitrittserfordernis und Rechtsschutzgarantie des Art 19 Abs 4 GG
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 2 Abs 2 S 2 GG iVm Art 104 Abs 1 S 1 GG durch Aufrechterhaltung der einstweiligen Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (§ 126a StPO) ohne hinreichende Gefährlichkeitsprognose und Verhältnismäßigkeitsprüfung
Nichtannahmebeschluss: Missbräuchlichkeit eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung bei offensichtlichem Fehlen besonderer Dringlichkeit – Auferlegung einer Missbrauchsgebühr
Ablehnung der Gegenstandswertfestsetzung für ein Verfassungsbeschwerdeverfahren – Unzulässigkeit des Antrags bei lediglich vorgerichtlicher anwaltlicher Tätigkeit
Zur Verwertbarkeit rechtswidrig erhobener personenbezogener Informationen im Strafprozess sowie zur Betrugsstrafbarkeit durch den Abschluss von Lebensversicherungen – hier: Verwertung der aus präventiv-polizeilicher Wohnraumüberwachung gewonnenen Informationen nicht zu beanstanden – Betrugsstrafbarkeit durch Abschluss bzw Beantragung von Lebensversicherungsverträgen mangels unzureichender Feststellung eines Vermögensschadens nicht mit Art 103 Abs 2 GG vereinbar
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Zurückweisung zivilrechtlicher Unterlassungsansprüche bzgl Äußerungen verletzt Betroffene teilweise in allgemeinem Persönlichkeitsrecht – Unzureichende Prüfung der Erweislichkeit des Tatsachenkerns von Äußerungen, die den Vorwurf der „Geldwäsche“ und „Veruntreuung“ enthalten, hinsichtlich der Rechtswidrigkeit bzw Strafbarkeit der Mittelverwendung – Gegenstandswertfestsetzung auf 8000 Euro
Nichtannahmebeschluss: Unzulässigkeit einer Urteilsverfassungsbeschwerde bei nicht fristgerechter Vorlage der im Anhörungsrügeverfahren ergangenen fachgerichtlichen Entscheidung, auch wenn diese Entscheidung selber nicht angegriffen wird – Zum Erfordernis der fristgerechten substantiierten Begründung, dass der Rechtsweg erschöpft sei
Nichtannahmebeschluss – Auferlegung einer Missbrauchsgebühr sowohl dem Beschwerdeführer als auch dessen Bevollmächtigten – Verschleierung der offensichtlichen Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde durch Falschangaben über entscheidungserhebliche Umstände