Nichtannahmebeschluss sowie Verwerfung von Richterablehnungsgesuchen: Zu den Voraussetzungen, unter denen die Vorbefassung eines Richters mit einschlägigen Rechtsfragen eine Besorgnis seiner Befangenheit begründen kann – hier: Unzulässigkeit eines Befangenheitsantrags bei offensichtlich ungeeigneter Begründung – Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde wegen Verfristung sowie unzureichender Substantiierung – offensichtlich aussichtslose Anhörungsrüge vor Fachgerichten kann Monatsfrist des § 93 Abs 1 S 1 BVerfGG nicht offen halten
Anordnung der Auslagenerstattung für das Verfassungsbeschwerdeverfahren nach Erledigterklärung – Gegenstandswertfestsetzung auf 10.000 Euro – Gleichbehandlung von in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebenden Versorgungsempfängern mit Ehegatten im Hinblick auf Zusatzversorgungsbezüge
Einlegung eines Untätigkeitseinspruchs nach bereits erhobener Untätigkeitsklage – Unzulässigkeit der Klage – Keine Verfahrensaussetzung – Entscheidung über ein rechtsmissbräuchliches Ablehnungsgesuch – Anhörungsrüge – Kenntnisnahme und Beachtung des Beteiligtenvorbringens – Keine Gegenvorstellung gegen Zurückweisung der NZB
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Rechtsweggarantie (Art 19 Abs 4 S 1 GG) durch zu restriktive Handhabung der Regelungen über die Berufungszulassung im Verwaltungsprozeß – hier: Klagebefugnis eines Postkunden (Drittanfechtungsklage) in Bezug auf postregulierungsrechtliche, an Postdienstleister gerichtete Genehmigungsentscheidungen gem § 22 PostG (juris: PostG 1998) – Gegenstandswertfestsetzung auf 24.000 Euro
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Berufsfreiheit (Art 12 Abs 1 GG) eines Rechtsanwalts durch mehrfache Minderung der Rechtsanwaltsvergütung infolge der Anwendung sowohl der Nr 2503 Abs 2 S 1 RVG-VV aF (juris: Anl 1 Nr 2503 Abs 2 S 1 RVG aF) als auch Nr 3103 RVG-VV (Anl 1 Nr 3103 RVG) im sozialgerichtlichen Verfahren – verfassungskonforme Auslegung von Anl 1 Nr 2503 Abs 2 S 1 RVG aF im Wege der teleologischen Reduktion geboten
Nichtannahmebeschluss: Verwerfung offensichtlich unzulässiger Ablehnungsgesuche – Beihilferecht: keine Grundrechtsverletzung durch Anwendung eines Beihilfebemessungssatzes von 70% sowie durch Erstattungslücken bei Pflichtmitgliedschaft in GKV und Wahl der Kostenerstattung