Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Haftantrag gem § 62 Abs 2 AufenthG 2004 verletzt bei fehlender örtlicher Zuständigkeit der antragstellenden Behörde den Betroffenen in Grundrechten aus Art 2 Abs 2 S 2 GG iVm Art 104 Abs 1 S 1 GG – vollständige Übernahme eines Verwaltungsverfahrens überschreitet Grenzen der Amtshilfe
(Rechtsgrundlage für Milchabgabe – Ermächtigung der EG bzw. EU zur Abgabenerhebung im Rahmen der Marktorganisationen – Festsetzung durch Abgabenbescheid der Finanzbehörde – Sachlicher Anwendungsbereich von § 12 Abs. 6 MOG)
Nichtannahmebeschluss: Bewerbungsverfahrensanspruch bzgl Besetzung einer Hochschullehrerstelle – keine Grundrechtsverletzung bei Abbruch des Stellenbesetzungsverfahrens aus sachlichem Grund – Dokumentationspflicht des Dienstherrn für Auswahlverfahren – hier: mangels gesetzlich zugelassenen Tenure-Track-Verfahrens oder bindender Zusage der Hochschule kein geschütztes Vertrauen auf Ausschreibung einer unbefristeten Nachfolgestelle mit übereinstimmender Denomination
(Keine Beschwer durch einen Einkommensteuerbescheid, wenn der Streit um die Zugehörigkeit eines Wirtschaftsguts zum Betriebsvermögen oder Privatvermögen im jeweiligen Veranlagungszeitraum keine steuerliche Auswirkung hat – Wirkung des § 35b GewStG)