§ 6 Abs 1 S 2 des rheinland-pfälzischen Landesgesetzes über den Vollzug freiheitsentziehender Maßregeln (juris: MVollzG RP), der operative Eingriffe, Behandlungen und Untersuchungen an einem im Maßregelvollzugs Untergebrachten auch ohne dessen Einwilligung zulassen, mit Art 2 Abs 2 S 1 iVm Artikel 19 Abs 4 GG unvereinbar und nichtig – zu den bei der Anordnung von Zwangsbehandlungen zur Wahrung der Grundrechte notwendigen verfahrensrechtlichen Sicherungen – zur Notwendigkeit einer gesetzlichen Regelung des bei Zwangsbehandlungen zur Erreichung des Vollzugsziels unabdingbaren Erfordernisses der krankheitsbedingt fehlenden Einsichtsfähigkeit
Stattgebender Kammerbeschluss: Anforderungen der Rechtsschutzgewährleistung an die Gewährung von Eilrechtsschutz bzgl einer strafvollzugsrechtlichen Disziplinarmaßnahme – strenger Gesetzesvorbehalt für Disziplinarmaßnahmen – hier: disziplinarische Ahndung der Inanspruchnahme von Schreibhilfe durch einen Mithäftling für eine Strafanzeige
(Statthaftigkeit einer Beschwerde gegen die Ablehnung einer Protokollberichtigung – Umdeutung von Prozesserklärungen – außerordentliche Beschwerde seit Einführung des § 133a FGO generell nicht mehr statthaft)
Nichtannahmebeschluss: Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde bei fehlender Rechtswegerschöpfung (§ 90 Abs 2 BVerfGG) – Unterlasse Erhebung der Anhörungsrüge vor Fachgerichten
Insolvenz- bzw. Gesamtvollstreckungsverfahren: Entlassung des Verwalters wegen des Verdachts von Vermögensdelikten in anderen Insolvenzverfahren und Nachholung des rechtlichen Gehörs im Rechtsmittelverfahren
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 103 Abs 1 GG iVm dem Rechtsstaatsprinzip bei mangelnder Abhilfemöglichkeit für Gehörsverstoß – hier: Zulässigkeit einer Anhörungsrüge im Verfahren vor dem Anwaltsgerichtshof auch im Falle der Unanwendbarkeit von § 29a FGG – Gegenstandswertfestsetzung auf 8000 Euro