Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs 4 GG) durch Versagung von Eilrechtsschutz in aufenthaltsrechtlichem Verfahren – unzureichende Würdigung der Lebensumstände des Betroffenen im Hinblick auf Garantie des Art 8 Abs 1 MRK bzgl der Achtung des Privatlebens – Gegenstandswertfestsetzung auf 4000 € (eA-Verfahren) bzw 8000 € (Verfassungsbeschwerdeverfahren)
Nichtannahmebeschluss: Unzulässigkeit einer gegen eine Verletzung rechtlichen Gehörs gerichteten Urteilsverfassungsbeschwerde bei unterlassener Anhörungsrüge gem § 321a ZPO
Nichtannahme einer teils unzulässigen, teils unbegründeten Verfassungsbeschwerde: Kein gleichheitswidriges strukturelles Vollzugsdefizit im Hinblick auf die Erhebung von Rundfunkgebühren
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) im Verwaltungsprozess – hier: unterlassener Hinweis des OVG auf Möglichkeit der Klageabweisung aus anderen als den das vorinstanzliche Urteil tragenden Gründen – Gegenstandswertfestsetzung auf 8000 Euro
Unmittelbarkeitsgrundsatz bei der Zeugenvernehmung: Protokollverlesung zur Gedächtnisstütze bei verschiedenen Beweisthemen im Rahmen eines komplexen Verfahrensstoffs