Nichtannahmebeschluss: Zu den Maßgaben des Art 33 Abs 2 GG hinsichtlich der Fassung des Anforderungsprofils für Bewerber um ein öffentliches Amt – hier: Anforderungsprofil an Stelle eines Vizepräsidenten eines oberen Landesgerichts – höhere Gewichtung der Verwaltungsaufgaben gegenüber richterlichen Aufgaben zulässig – keine Verletzung des Bewerberverfahrensanspruchs
Nichtannahmebeschluss: teils unzulässige, teils unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen Verweigerung von Ausführungen im Strafvollzug sowie diesbezügliche fachgerichtliche Entscheidungen
Frage nach der Nichtigkeit eines Verwaltungsakts wegen Verstoßes gegen die guten Sitten nicht grundsätzlich bedeutsam – Wahrung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung als Revisionszulassungsgrund
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) durch Vorenthalten von Stellungnahmen der Gegenseite im gerichtlichen Verfahren – Fortbestehendes Rechtsschutzinteresse bzgl Maßnahmen im Rahmen des U-Haft-Vollzugs