Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Zur Auslegung von § 62 Abs 2 S 5 AufenthG 2004 in Fällen, in denen der Ausländer das Scheitern der Abschiebung nicht zu vertreten hat – hier: Verletzung von Art 104 Abs 2 S 1 GG durch Entscheidung über Rechtmäßigkeit von Abschiebehaft ohne hinreichende Prüfung des § 62 Abs 2 S 5 AufenthG 2004
Insolvenzverfahren: Funktionelle Zuständigkeit zur Festsetzung der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters; Hemmung der Verjährung des Vergütungsanspruchs
Nichtannahmebeschluss: Unzureichende Substantiierung einer gegen Vorschriften über den Zensus 2011 gerichteten Rechtssatzverfassungsbeschwerde – unzureichende Bezeichnung der angegriffenen Normen, Möglichkeit eines Grundrechtseingriffs nicht hinreichend dargelegt
Erlass einer einstweiligen Anordnung: Außervollzugsetzung eines ohne Anhörung des Betroffenen ergangenen gerichtlichen Beschlusses im Betreuungsverfahren zur Erstellung eines medizinischen Gutachtens
Stattgebender Kammerbeschluss: Gebot einer verfassungskonformen Auslegung des § 22 Abs 3 S 2 IRG in Evidenzfällen – Pflicht des AG zur jedenfalls summarischen Prüfung der Haftvoraussetzungen der §§ 15, 16 IRG – hier: Festhalteanordnung (§ 22 IRG) bezüglich eines wegen politischer Verfolgung anerkannten Asylbewerbers begründet Verletzung von Art 2 Abs 2 S 2 GG iVm Art 104 Abs 1, Abs 2, Abs 3 GG bei mangelnder Prüfung eines Auslieferungshindernisses gem § 6 Abs 2 IRG