Zu den Anforderungen der Freiheit von Wissenschaft und Forschung an die Regelungen des Binnenverhältnisses der Hochschulorgane – §§ 90 und 91 des Hamburgischen Hochschulgesetzes teilweise verfassungswidrig
Nichtannahmebeschluss: Keine Verletzung des Anspruchs auf Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) durch Ablehnung eines PKH-Antrags im Zivilprozess mangels Erfolgsaussichten – hier: Verjährungseintritt nach rechtzeitiger Klageerhebung, aber erheblich verspäteter Bekanntgabe – Obliegenheit des Antragstellers zum Hinweis auf drohenden Verjährungseintritt
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 19 Abs 4 GG durch Zurückweisung einer Fortsetzungsfeststellungsklage bzgl der Umstände der Unterbringung während der Untersuchungshaft – hier: Unterbringung in Haftraum mit rassistischen Schmierereien
Stattgebender Kammerbeschluss: Unzureichende gerichtliche Sachaufklärung bzgl der Besitzerlaubnis für ein größeres Fernsehgerätes eines Sicherungsuntergebrachten, dessen Sehkraft eingeschränkt ist – Verletzung der Rechtsschutzgarantie iVm der Gewährleistung körperlicher Unversehrtheit sowie der Informationsfreiheit – Zudem Verletzung der Rechtsschutzgarantie durch ungerechtfertigte gerichtliche Verweigerung einer Sachentscheidung