Nichtannahmebeschluss: Unzulässigkeit mehrerer Verfassungsbeschwerden gegen einen Beschluss des EuGH sowie weitere Maßnahmen des EuG bzw des EuGH in einer markenrechtlichen Sache – kein konkreter Hoheitsakt iSd § 90 Abs 1 BVerfGG bezeichnet – Verletzung von Rechten iSd § 90 Abs 1 BVerfGG offensichtlich nicht hinreichend substantiiert dargelegt
Kein Vertrauensschutz auf Bestand einer Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO; Zur Unwirksamkeit eines Durchsuchungsbeschlusses infolge Zeitablaufs – Richterliche Bestätigung des Beschlusses (hier: durch dessen Berichtigung)
Kein Vertrauensschutz auf Bestand einer Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO; Zur Unwirksamkeit eines Durchsuchungsbeschlusses infolge Zeitablaufs – Richterliche Bestätigung des Beschlusses (hier: durch dessen Berichtigung)