Stattgebender Kammerbeschluss: Recht auf ein faires Verfahren (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) vermittelt Anspruch auf Zugang des Betroffenen im Bußgeldverfahren zu Informationen, die nicht Teil der Bußgeldakte sind – allerdings sachgerechte Eingrenzung des Informationszugangsrechts im OWi-Verfahren geboten – Rspr zu standardisierten Messverfahren verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden
Erweiterte Datennutzung („Data-mining“) nach dem Antiterrordateigesetz teilweise verfassungswidrig – Fehlen hinreichend qualifizierter Eingriffsschwellen in § 6a Abs 2 ATDG verstößt gegen Übermaßverbot – Rechtssatzverfassungsbeschwerde insoweit teilweise begründet