Nichtannahmebeschluss: Antrag auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung (§ 54 Abs 2 FamFG) zur Rechtswegerschöpfung (§ 90 Abs 2 S 1 BVerfGG) erforderlich, wenn eine eA nach §§ 49ff FamFG ohne mündliche Verhandlung erlassen wurde
Strafverfahren wegen verbotener Marktmanipulation: Bestimmung des erlangten Etwas bei Einflussnahme auf Aktienpreise; Verwertbarkeit der Erkenntnisse aus einer Telekommunikationsüberwachung unter Einschluss beim Provider gespeicherter, gesendeter E-Mails
Nachträgliche Zulassung der Rechtsbeschwerde aufgrund einer Anhörungsrüge; Beschränkung der Geheimhaltungsverpflichtung auf einzelne, anwesende Personen in der nichtöffentlichen Sitzung