Nichtannahmebeschluss: Vorgabe der Erstattung „angemessener“ Bedarfe für Unterkunft und Heizung gem § 22 Abs 1 S 1 SGB II (juris: SGB 2) verfassungsgemäß, insb hinreichend bestimmt und auch hinsichtlich der Leistungshöhe verfassungsrechtlich unbedenklich
Ablehnung einer Kostenentscheidung gem § 34a Abs 3 BVerfGG nach Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde – besondere Billigkeitsgründe für Anordnung der Auslagenerstattung nicht dargelegt
Nichtannahmebeschluss: Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde mangels Rechtswegerschöpfung – hier: Rüge einer Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör, ohne dass im fachgerichtlichen Verfahren Anhörungsrüge (§ 321a ZPO) erhoben worden wäre.