Zurückweisung einer Nichtanerkennungsbeschwerde: Fehlende Parteieigenschaft einer Vereinigung, die nach Organisationsgrad und Aktivitäten zur Einflussnahme auf politische Willensbildung nicht imstande ist – Präsenz in sozialen Medien insofern nicht ausreichend
Verwerfung einer Nichtanerkennungsbeschwerde: Verfehlung der Begründungsanforderungen (§§ 23 Abs 1 S 2, 96a Abs 2 BVerfGG) bei fehlendem Nachweis der Beschlussfassung eines Parteitags über das vorgelegte Parteiprogramm gem § 9 Abs 3 PartG
Verwerfung einer Nichtanerkennungsbeschwerde: Verfehlung der Begründungsanforderungen (§§ 23 Abs 1 S 2, 96a Abs 2 BVerfGG) bei Versäumung der Frist des § 18 Abs 2 S 1 BWahlG für die Beteiligungsanzeige
Verwerfung einer Nichtanerkennungsbeschwerde: Nichteinhaltung der Schriftform (§§ 23 Abs 1 S 1, 96a Abs 2 BVerfGG) bei Einreichung per E-Mail und mangelnder Erkennbarkeit der Urheber
Regelung zur medizinischen Zwangsbehandlung vorläufig Untergebrachter in Mecklenburg-Vorpommern (§ 23 Abs 2 S 2 Alt 1 PsychKG MV aF) mit Recht auf körperliche Unversehrtheit (Art 2 Abs 2 S 1 GG) sowie Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs 4 S 1 GG) unvereinbar und nichtig