Stattgebender Kammerbeschluss: Zur Abwägung zwischen Meinungsfreiheit und allgemeinem Persönlichkeitsrecht bzgl der Einstufung diffamierender Äußerungen über Politiker in sozialen Netzwerken als Beleidigung iSd §§ 185 StGB, § 1 Abs 3 NetzDG – hier: Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts einer Politikerin durch fachgerichtliche Versagung der Auskunft über Bestandsdaten gegenüber einer Social-Media-Plattform gem § 14 Abs 3, Abs 4 TMG aF (jetzt: § 21 Abs 2, Abs 3 TTDSG) – Gegenstandswertfestsetzung
Nichtannahmebeschluss: Unzulässige Verfassungsbeschwerde in einer Konkurrentenstreitsache bzgl Besetzung von Stellen am BFH – Verwerfung mehrerer unzulässiger Ablehnungsgesuche
Nichtannahmebeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) durch Ablehnung der Durchführung einer mündlichen Verhandlung bzw Erörterung (§ 11 Abs 3 StrRehaG) ohne nachvollziehbare Begründung – allerdings Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels Fristwahrung – Beginn des Fristlaufs mit Zustellung an Beschwerdeführerin (§ 15 StrRehaG, § 35 Abs 2 S 2 StPO)
Verwerfung einer Wahlprüfungsbeschwerde unter Hinweis auf das Berichterstatterschreiben – Verwerfung eines offensichtlich unzulässigen Ablehnungsgesuchs – Ablehnung eines verfristeten Antrags auf Zulassung eines Beistands