Nichtannahmebeschluss: Ermessensausübung und Willkürkontrolle bzgl der Änderung der Geschäftsverteilung und Zuweisung eines Richter an einen anderen Spruchkörper aufgrund innerdienstlicher Spannungen – hier: Zuweisung einer Richterin am BFH an einen anderen Senat begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken – keine verdeckte Disziplinarmaßnahme – keine Verletzung von Art 97 GG
Nichtannahmebeschluss: Gerichtsentscheidungen können grds nicht mit der kommunalen Verfassungsbeschwerde (Art 93 Abs 1 Nr 4b GG; § 91 BVerfGG) angegriffen werden – hier: Kommunalverfassungsbeschwerde gegen BGH-Rspr zur Anwendung von §§ 46 EnWG, 19, 20 GWB bei der kommunalen Vergabe von Wegenutzungsrechten für Energieversorgungsnetze (BGH, 17.12.2013, KZR 65/12, NVwZ 2014, 817; BGH, 17.12.2013, KZR 66/12, BGHZ 199, 289) unzulässig