Verfassungsbeschwerde gegen Anordnung begleiteten Umgangs – Verstoß gegen das Willkürverbot, gegen das Gebot rechtlichen Gehörs, Entzug des gesetzlichen Richters durch Rechtsmittelversagung
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Willkürverbots durch Nichtzulassung der Berufung im Zivilprozess entgegen § 511 Abs 4 S 1 Nr 1 Alt 3 ZPO – Gegenstandswertfestsetzung
Nichtannahmebeschluss: Teleologische Reduktion des § 5a Abs 2 S 4 VVG aF bzgl im Wege des sog „Policenmodells“ abgeschlossener Lebensversicherungen wahrt Grenzen zulässiger richterlicher Rechtsfortbildung – zudem keine Grundrechtsverletzung durch Versagung von Vertrauensschutz – Rüge einer Verletzung von Art 101 Abs 1 S 2 GG nicht hinreichend substantiiert begründet
Ablehnung eines eA-Antrags zur Aussetzung verschiedener Vorschriften des Tabakerzeugnisgesetzes (juris: TabakerzG) sowie der Tabakerzeugnisverordnung (juris: TabakerzV) – strenger Prüfungsmaßstab im eA-Verfahren bzgl der Aussetzung einer Norm, mit der zwingende Vorgaben des Unionsrecht umgesetzt werden – hier: besonders schwerer, irreparabler Nachteil nicht hinreichend dargelegt
Markenbeschwerdeverfahren – Löschungsverfahren – „Scan2Net“ – das Vorliegen des Schutzhindernisses der fehlenden Unterscheidungskraft zum Zeitpunkt der Markenanmeldung ist zuverlässig festzustellen – Unterscheidungskraft – kein Freihaltungsbedürfnis
Markenbeschwerdeverfahren – „Main-PostLogistik (Wort-Bild-Marke)/POST/Deutsche Post (Unionsmarke)“ – zur Zulässigkeit der Beschwerde – Löschungsklage kann anstatt oder neben einem Widerspruch erhoben werden – zur Kennzeichnungskraft u. a. einer verkehrsdurchgesetzten Marke – zur Dienstleistungsidentität und –ähnlichkeit – keine unmittelbare Verwechslungsgefahr – keine Verwechslungsgefahr durch gedankliches Inverbindungbringen – keine mittelbare Verwechslungsgefahr unter dem Aspekt des Serienzeichens
Nichtannahmebeschluss: vollständig im Eigentum der öffentlichen Hand stehende Unternehmen sind nicht grundrechtsfähig (Art 19 Abs 3 GG) und damit nicht beschwerdefähig iSd § 90 Abs 1 BVerfGG – hier: mangelnde Beschwerdefähigkeit zweier vollständig in kommunaler Hand befindlicher Energieunternehmen – zudem teilweise Verfristung der Verfassungsbeschwerde (§ 93 Abs 1 S 1 BVerfGG)
Auslagenerstattung im Verfassungsbeschwerdeverfahren nach Erledigterklärung durch den Beschwerdeführer – Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde und ausnahmsweise Unzumutbarkeit der Rechtswegerschöpfung in der Hauptsache bei entgegenstehender fachgerichtlicher Rechtsprechung