Nichtannahmebeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Anordnung der vorläufigen Betreuung ohne persönliche Anhörung der Betroffenen – jedoch Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels Rechtswegerschöpfung (hier: Unterlassen der Anhörungsrüge gem § 44 FamFG)
Nichtannahmebeschluss: Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels Rechtsschutzbedürfnisses, wenn die Rechtswirkungen des angegriffenen Hoheitsaktes durch eine zwischenzeitlich getroffenen Sachentscheidung entfallen sind
Begrenzte Befugnis des (Landes-)Parlaments zum Erlass von Einzelpersonengesetzen – hier: Verleihung des Körperschaftstatus an Religionsgemeinschaften durch Landesgesetz mit Gewaltenteilungsgrundsatz (Art 20 Abs 2 S 2 GG) unvereinbar – Art 61 S 2 der Bremischen Verfassung (juris: Verf BR) nichtig – Verletzung der beschwerdeführenden Religionsgesellschaft in Grundrecht aus Art 4 GG iVm Art 140 GG, Art 137 Abs 5 S 2 WRV – keine Bedenken gegen Zweitverleihungsverfahren – abweichende Meinung: keine konstitutive Zweitanerkennung erforderlich
Stattgebender Kammerbeschluss: Zur Satzungsautonomie der Universitäten bzgl der der Ausgestaltung der Universitätsprüfung im Rahmen der Ersten Juristischen Prüfung – Verletzung der Lehrfreiheit einer Universität durch fachgerichtliche Forderung nach Kongruenz zwischen Pflichtprüfung und Schwerpunktbereichsprüfung
Stattgebender Kammerbeschluss: Anspruch auf rechtliches Gehör begründet Recht auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung, soweit gesetzlich vorgesehen – hier: Verletzung von Art 103 Abs 1 GG durch zivilgerichtliche Entscheidung im schriftlichen Verfahren trotz Antrags gem § 495a S 2 ZPO
Nichtannahmebeschluss: Keine Verletzung des Eigentumsrechts (Art 14 Abs 1 GG) und der Berufsausübungsfreiheit (Art 12 Abs 1 GG) durch Widerruf einer Frequenzzuteilung bei Nichterfüllung von Versorgungsverpflichtungen – kein Anspruch auf Erstattung des Zuschlagspreises – Widerruf setzt keinen konkreten Frequenzbedarf voraus