Nichtannahmebeschluss: Mangels Rechtswegerschöpfung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz des Landes Berlin über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum
(Unterbrechung des Finanzgerichtsprozesses des auf Duldung der Zwangsvollstreckung Inanspruchgenommenen infolge der Eröffnung eines „Bankruptcy-Verfahrens“ gegen den Steuerschuldner sowie hinreichende Bezeichnung des angefochtenen Urteils gemäß § 116 Abs. 2 Satz 2 FGO)
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Durchsuchung einer Rechtsanwaltskanzlei aufgrund des Verdachts einer Straftat von geringer Intensität verletzt Art 13 Abs 1, Abs 2 GG – zudem unzureichende Verhältnismäßigkeitsprüfung bzgl einer Durchsuchung bei Berufsgeheimnisträgern
Pauschales Kopftuchverbot für Lehrkräfte an öffentlichen Schulen verletzt Glaubens- und Bekenntnisfreiheit – Verbot religiöser Bekundungen setzt konkrete Gefahr für Schulfrieden bzw für staatliche Neutralität voraus – Untersagung religiöser Bekundungen durch Lehrkräfte muss grds unterschiedslos erfolgen – Nichtigkeit von § 57 Abs 4 S 3 SchulG wg Verletzung von Art 3 Abs 3 S 1 GG iVm Art 33 Abs 3 GG – Einschränkende Auslegung von § 57 Abs 4 S 1, S 2, § 58 S 2 SchulG NW erforderlich – Abweichende Meinung: §§ 57 Abs 4 S 1 bis 3 SchulG NW grdsl nicht zu beanstanden