Stattgebender Kammerbeschluss: Zum Ausgleich zwischen dem Anspruch auf informationelle Selbstbestimmung des Versicherungsnehmers einerseits und des Offenbarungsinteresses des Versicherungsunternehmens andererseits – hier: Berufsunfähigkeitsversicherung – Obliegenheit des Versicherungsnehmers zu Schweigepflichtentbindungen im Leistungsfall – Gegenstandswertfestsetzung