Nichtannahmebeschluss: Zu den Anforderungen der Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs 4 GG) an die Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes im finanzgerichtlichen Verfahren – keine Bindung der obersten Bundesgerichte an Zweifel eines Instanzgerichts bzgl der Verfassungsmäßigkeit einer einschlägigen Norm, auch wenn diese im Wege eines Normenkontrollantrags (Art 100 Abs 1 GG) geäußert wurden – hier: Zweifel des FG Hamburg bzgl der Verfassungsmäßigkeit des § 8 Nr 1 GewStG verpflichten BFH nicht zur Aussetzung der Vollziehung gem § 69 Abs 2 S 2 FGO
Ablehnung des Erlasses ein eA, mit der die Außervollzusetzung einer sitzungspolizeiliche Anordnung begehrt wird – Hier: Ausweiskontrollen für Zuschauer des „NSU“-Strafprozesses