Nichtannahmebeschluss: Ambulante Behandlungen durch Hochschulambulanzen (§ 117 SGB V ) als Auftragsangelegenheit Teil der vertragsärztlichen Versorgung – Freiheit von Forschung und Lehre (Art 5 Abs 3 S 1 GG) lässt Grenzen der Erstattung medizinischer Leistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung unberührt – Wirtschaftlichkeitsgebot gilt auch für Hochschulambulanzen
Nichtannahmebeschluss: Ambulante Behandlungen durch Hochschulambulanzen (§ 117 SGB V ) als Auftragsangelegenheit Teil der vertragsärztlichen Versorgung – Freiheit von Forschung und Lehre (Art 5 Abs 3 S 1 GG) lässt Grenzen der Erstattung medizinischer Leistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung unberührt – Wirtschaftlichkeitsgebot gilt auch für Hochschulambulanzen
Nichtannahmebeschluss: Ambulante Behandlungen durch Hochschulambulanzen (§ 117 SGB V ) als Auftragsangelegenheit Teil der vertragsärztlichen Versorgung – Freiheit von Forschung und Lehre (Art 5 Abs 3 S 1 GG) lässt Grenzen der Erstattung medizinischer Leistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung unberührt – Wirtschaftlichkeitsgebot gilt auch für Hochschulambulanzen
Nichtannahmebeschluss: Verfassungsbeschwerde einer juristischen Personen muss durch vertretungsberechtigtes Organ eingelegt werden – hier: Zeichnung der Verfassungsbeschwerde einer baden-württembergischen Stadt durch Stadtrechtsdirektor anstelle des Oberbürgermeisters – keine gewillkürte Prozessvertretung bei Zeichnung mit dem Zusatz „i.A.“ sowie wegen mangelnder Vollmacht
Rechtsmittelbefugnis eines Nichtbeteiligten; Adressat eines Gewerbesteuermessbescheids bei atypisch stiller Gesellschaft; Auslegung von Prozesserklärungen
(Entsprechende Anwendung des § 126 Abs. 4 FGO im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde – Beurteilung einer unzulässig gebildeten Tantieme-Rückstellung als verdeckte Gewinnausschüttung)