Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung: Mangelnde Rechtswegerschöpfung bzgl drohender Zwangsvollstreckungsmaßnahmen aus einem Gegendarstellungsanspruch – zudem kein schwerer Nachteil iSd § 32 Abs 1 BVerfGG
Markenbeschwerdeverfahren – „Radio Erzgebirge – Ich liebe mein Erzgebirge“ – Beschwerdegebühr ist pauschale Verfahrensgebühr – Gebühr verfällt mit Einlegung der Beschwerde – keine Rückzahlung der Beschwerdegebühr bei Rücknahme der Beschwerde
Markenbeschwerdeverfahren – „Radio Dresden – Wir lieben Dresden“ – Beschwerdegebühr ist pauschale Verfahrensgebühr – Gebühr verfällt mit Einlegung der Beschwerde – keine Rückzahlung der Beschwerdegebühr bei Rücknahme der Beschwerde
Markenbeschwerdeverfahren – „Radio Dresden – Ich liebe Dresden“ – Beschwerdegebühr ist pauschale Verfahrensgebühr – Gebühr verfällt mit Einlegung der Beschwerde – keine Rückzahlung der Beschwerdegebühr bei Rücknahme der Beschwerde