Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Rechtsschutzgarantie durch Verwerfung einer Berufung gem § 522 Abs 2 ZPO aF trotz Abweichung von der Rspr anderer Oberlandesgerichte – Auslegung des Begriffs des Neukunden iSd § 89b Abs 1 S 1 HGB – Gegenstandswertfestsetzung auf 8000 Euro
Keine steuerliche Berücksichtigung eines im Jahr 1999 entstandenen Spekulationsverlusts aus Wertpapiergeschäften – Berücksichtigung des Gesamtergebnisses des Verfahrens
(Offensichtlich unzulässige Klage einer vollbeendeten KG gegen einen Feststellungsbescheid nach § 15a Abs. 4 EStG – Keine notwendige Beiladung der Kommanditisten – Teils unzulässige, teils unbegründete Beschwerde – Antrag auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung)