Markenbeschwerdeverfahren – „M BVG MetroBus (Wort-Bild-Marke)/METRO (Wort-Bild-Marke)“ – Kostenentscheidung – zum Antrag auf Auferlegung der Kosten des Verfahrens über die Anhörungsrüge – Rücknahme der Anhörungsrüge – Gerichtsgebühren entstehen nicht – im Sinne der Kostenfestsetzung notwendige außergerichtliche Auslagen entstehen nicht
Markenbeschwerdeverfahren – „M BVG MetroTram (Wort-Bild-Marke)/METRO (Wort-Bild-Marke)“ – Kostenentscheidung – zum Antrag auf Auferlegung der Kosten des Verfahrens über die Anhörungsrüge – Rücknahme der Anhörungsrüge – Gerichtsgebühren entstehen nicht – im Sinne der Kostenfestsetzung notwendige außergerichtliche Auslagen entstehen nicht
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf ein faires Verfahren durch Verweigerung von Telefonaten einer Untersuchungsgefangenen mit ihrem Verteidiger – Zum Verhältnis von § 119 Abs 4 S 1 StPO nF zu § 148 StPO
Stattgebender Kammerbeschluss: Übermäßige berufsrechtliche Werbebeschränkung für Zahnärzte verletzt Betroffene in Berufsausübungsfreiheit – hier: Werbung einer Berufsausübungsgemeinschaft mit Bezeichnung „Zentrum für Zahnmedizin“ – wettbewerbsrechtliches Unterlassungsverfahren – unzureichende fachgerichtliche Erörterung einer Irreführung oder sachlichen Unangemessenheit der beanstandeten Werbung – Gegenstandswertfestsetzung auf 10000 Euro
Stattgebender Kammerbeschluss: Durchsuchung von Geschäftsräumen verletzt bei unzureichender Begrenzung der Durchsuchung und fehlender eigenständiger richterlicher Prüfung der Eingriffsvoraussetzungen Art 13 Abs 1, Abs 2 GG – hier: Verdacht der Beauftragung mit Schwarzarbeit – fehlende Eingrenzung des Tatzeitraums und des vorgeworfenen Verhaltens
Erheblicher Grund für Terminsverlegung bei Bestellung eines Haupt- und eines Unterbevollmächtigten – erstmalige Geltendmachung der Befangenheit im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren
Nichtannahmebeschluss: Zum Ausschluss des Widerrufs einer betrieblichen Altersversorgung nach Wegfall von § 7 Abs 1 S 3 Nr 5 BetrAVG aF (BAGE 106, 327; BAGE 123, 307) – Fortbestehen der Zahlungspflicht verletzt Versorgungsschuldner nicht in Grundrechten aus Art 14 Abs 1, Art 12 Abs 1 GG – Eingriff in Art 2 Abs 1 GG gerechtfertigt – Art 91 EGInsO verfassungsgemäß, daher auch keine Vorlagepflicht des BAG gem Art 100 Abs 1 GG