Nichtannahmebeschluss: Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen Regelungen zur Eigenbeteiligung im Beihilferecht – hier: Eigenbeteiligung gem Art 96 des Bayerischen Beamtengesetzes (juris: BG BY) – keine Verletzung von Art 33 Abs 5 GG – Rüge der Verletzung weiterer Grundrechte (Art 2 Abs 1 GG, Art 14 Abs 1 S 1 GG) unsubstantiiert
Nichtannahmebeschluss: Bindung der Judikative an Recht und Gesetz sowie Grenzen zulässiger richterlicher Rechtsfindung – Teleologische Reduktion von § 5 Abs 2 HWiG (juris: HTürGG) im Anschluss an „Heininger“-Entscheidung des EuGH sowie BGHZ 150, 248 – hier: keine Verletzung von Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 2 S 2 GG, Art 20 Abs 3 GG – keine Verletzung des Vertrauensschutzgrundsatzes – Rüge einer Verletzung von Art 12, 14 GG unsubstantiiert
Markenbeschwerdeverfahren – nicht vollständige Einzahlung der Beschwerdegebühr: Einzugsermächtigung enthält die richtige Gebührenziffer aber die Angabe eines nicht ausreichenden Betrages – keine Auslegung, dass durch Korrektur des Betrages die gesamte Gebühr eingezogen werden soll
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Garantie effektiven Rechtsschutzes (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) durch Nichtzulassung der Berufung entgegen § 511 Abs 4 S 1 Nr 1 Alt 3 ZPO – hier: Erstattung von Inkassokosten als Verzugsschaden