Nichtannahmebeschluss: Keine Verletzung von Art 101 Abs 1 S 2 GG durch Unterlassen einer Vorlage an den EuGH bei vertretbarer Handhabung der Vorlagepflicht – Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) nicht schlüssig dargelegt
Nichtannahmebeschluss: Anforderungen des Art 12 Abs 1 GG an die Interessenabwägung bei der Entscheidung über die Aussetzung von gesetzlich angeordnetem Sofortvollzug im Verwaltungsprozess – hier: Abschaltung der Rufnummer eines Auskunftsdienstes wegen rechtswidriger Nutzung – Versagung von Eilrechtsschutz verletzt betroffenes Unternehmen nicht in Grundrechten aus Art 12 Abs 1 GG iVm Art 19 Abs 3 GG