(Divergenzrüge nur bei unterschiedlichen Rechtssätzen zu vergleichbaren Sachverhalten – Vorliegen von Leichtfertigkeit i.S. des § 378 Abs. 1 Satz 1 AO)
Nach Schluss der mündlichen Verhandlung gestellter Protokollergänzungsantrag unzulässig – Beschwerde gegen Ablehnung der Protokollberichtigung – Überraschungsentscheidung