Nichtannahmebeschluss: Teils unzulässige, teils unbegründete Verfassungsbeschwerde bzgl der Beitragspflicht eines Bauunternehmens zur Berufsgenossenschaft im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung – jedenfalls nach Entscheidung des EuGH vom 15.03.2009 (C-350/07, Slg 2009, I-1513) keine Vorlagepflicht wegen Unvollständigkeit der Rspr – iÜ Verletzung von Grundrechten nicht hinreichend substantiiert dargelegt
Nichtannahmebeschluss: Mangels Vorliegen der Annahmevoraussetzungen des § 93a Abs 2 BVerfGG erfolglose Verfassungsbeschwerde – zu den Voraussetzungen der Zulassung als vertretungsberechtigter Beistand nach § 22 Abs 1 S 4 BVerfGG
Nichtannahme einer mangels hinreichender Substantiierung unzulässigen Verfassungsbeschwerde: Substantiierungsanforderungen im Falle einer Urteilsverfassungsbeschwerde – Berücksichtigung von “Altlasten” aus der ehemaligen DDR bei der Bemessung von Beiträgen zur gesetzlichen Unfallversicherung – Jahresarbeitsverdienst bei saisonaler Beschäftigung
Nichtannahmebeschluss: Keine Verletzung von Art 103 Abs 1 GG, Art 101 Abs 1 S 2 GG im zivilprozessualen Revisionsverfahren – Grundrechtsträgerschaft einer Gesellschaft nach US-amerikanischem Recht kann offen bleiben
Markenbeschwerdeverfahren – zum Existentwerden eines im schriftlichen Verfahren ergangenen Beschlusses – Unterschriftserfordernis – kein beschwerdefähiger Beschluss – keine Beendigung des patentamtlichen Verfahrens betreffend einen Antrag auf Wiedereinsetzung in die Frist zur Zahlung der Verlängerungsgebühr – formelle Beschwer – Rückzahlung der Beschwerdegebühr
Erlass einer einstweiligen Anordnung: Aussetzung der Erzwingung bzgl der Duldung von Untersuchungen im Rahmen einer Vaterschaftsfeststellung – teilweise Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels hinreichender Substantiierung
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Rechtsschutzgarantie im verwaltungsgerichtlichen Verfahren durch Heranziehung nicht auf der Hand liegender Gründe bei Prüfung der Berufungszulassung – hier: Divergenzzulassung gem § 124 Abs 2 Nr 4 VwGO in einem Verfahren wg Erteilung eines Aufnahmebescheids gem § 27 Abs 1 S 1 BVFG – Anforderungen an Sprachkenntnisse bei Spätaussiedlern – Gegenstandswertfestsetzung auf 8000 Euro