Nichtannahmebeschluss: Keine Verletzung der Rechtswahrnehmungsgleichheit (Art 3 Abs 1, 20 Abs 1, 20 Abs 3 GG) bei Versagung von Beratungshilfe unter Verweisung auf zumutbare Selbsthilfe – hier: Zumutbarkeit der Verweisung an die Behörde zwecks Sachverhaltsaufklärung
Teilweise Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde: Unzureichende Substantiierung, soweit die Entziehung des Sorgerechts sowie eine Umgangsregelung angegriffen wird
Beschwerde gegen Ablehnung eines Nichtigkeitsantrages – Wirksamkeit der Kündigung der Vertretungsvollmacht im Anwaltsprozess – Keine Wiederaufnahme eines PKH-Verfahrens
Nichtannahmebeschluss: Leistungen nach SGB 2 und Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums (Art 1 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 1 GG) – kein erhöhter Bedarf für Besuch einer Privatschule – anteilige Berücksichtigung von “Schüler-BAföG” als Einkommen iSd § 11 Abs 1 S 1 SGB 2 verfassungsgemäß
Umfang und Grenzen einer Ultra-vires-Kontrolle des Handelns von Organen der Europäischen Union durch das BVerfG (hier: Mangold-Entscheidung des EuGH nicht ultra vires) – Zur Möglichkeit sekundären Vertrauensschutzes durch Gewährung von Schadensersatz bei rückwirkender Nichtanwendbarkeit eines Gesetzes aufgrund einer Entscheidung des EuGH – Anwendung des Willkürmaßstabes aus BVerfGE 82, 159 auch hinsichtlich einer Verletzung von Art 267 Abs 3 AEUV – abweichende Meinung: Kompetenzüberschreitung des EuGH in Mangold-Entscheidung jedenfalls mit Annahme einer Vorwirkung der EGRL 78/2000, Mehrheitsansicht weicht von Lissabon-Entscheidung (BVerfGE 123, 267 ) ab
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Materiell und formell fehlerhafte Betreuerbestellung im Eilverfahren – Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG), der allgemeinen Handlungsfreiheit (Art 2 Abs 1 GG), des allgemeinen Persönlichkeitsrechts (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 1 Abs 1 GG) sowie der Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs 4 GG) – Fortbestehendes Rechtsschutzbedürfnis auch nach Aufhebung der Betreuung – Gegenstandswertfestsetzung auf 8000 Euro
Nichtannahmebeschluss: Verweigerung der Eintragung einer der Partnerinnen einer eingetragenen Lebenspartnerschaft in die Geburtsurkunde eines von der anderen Partnerin zur Welt gebrachten Kindes verletzt keine Grund- oder Menschenrechte