Nichtannahmebeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei fachgerichtlicher Abweichung von Maßstäben des BVerfG für Haftprüfungsentscheidungen – allerdings Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde wegen Subsidiarität bei unterbliebener Gehörsrüge im fachgerichtlichen Verfahren
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 2 Abs 1 iVm 20 Abs 3 GG durch die Anwendung von § 8 Abs 7 S 2 KAB Bbg (juris: KAG BB) nach Wechsel des Aufgabenträgers – Verstoß gegen die Bindungwirkung des Beschlusses BVerfG, 12.11.2015, 1 BvR 2961/14
Berufung, Verfassungsbeschwerde, Verletzung, Revision, Frist, Sachmangel, Widerspruch, Anspruch, Revisionszulassung, Mangelhaftigkeit, Mangel, Aufhebung, Zugang, Kenntnis, Die Fortbildung des Rechts, Aussicht auf Erfolg, keine Aussicht auf Erfolg
Nichtannahmebeschluss: Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen § 73a Abs 1 S 2 StGB bzw gegen Art 316j Nr 1 EGStGB (juris: StGBEG) – Rückbewirkung von Rechtsfolgen (“echte Rückwirkung”) durch Art 316j Nr 1 StGBEG ausnahmsweise zulässig (Fortführung von BVerfGE 156, 354) – hier: Verfassungsbeschwerde bzgl Einziehung von Vermögenswerten aus “Cum-Ex”-Geschäften erfolglos
Von der Kinderzahl unabhängige Beitragsbelastung von Eltern in der sozialen Pflegeversicherung verstößt gg Art 3 Abs 1 GG – hingegen kein Verstoß gg den Gleichheitssatz durch gleiche Beitragsbelastung von Eltern und Beitragspflichtigen ohne Kinder in ges Renten- u Krankenversicherung
Von der Kinderzahl unabhängige Beitragsbelastung von Eltern in der sozialen Pflegeversicherung verstößt gg Art 3 Abs 1 GG – hingegen kein Verstoß gg den Gleichheitssatz durch gleiche Beitragsbelastung von Eltern und Beitragspflichtigen ohne Kinder in ges Renten- u Krankenversicherung