Markenbeschwerdeverfahren – „Farbmarke Orange“ – Vorliegen von Anzeichen, dass eine Farbmarke auch ohne demoskopisches Gutachten zutreffend aufgrund von Verkehrsdurchsetzung eingetragen worden war – Verkehrsdurchsetzung kann im Löschungsverfahren nicht zweifelsfrei festgestellt werden – höchstrichterlich noch nicht entschiedene Frage zur Feststellungslast
(Markenbeschwerdeverfahren – „Filterscheibe (dreidimensionales Zeichen)“ – Schutzhindernis des § 3 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG – keine Möglichkeit der Verkehrsdurchsetzung)
Nichtannahme einer mangels hinreichender Begründung sowie mangels Rechtswegerschöpfung unzulässigen Verfassungsbeschwerde in einer sorgerechtlichen Sache