Verwerfung (A-limine-Abweisung) einer Nichtanerkennungsbeschwerde bzgl der Zurückweisung eines Wahlvorschlags zur Europawahl 2019: Zurückweisung eines Wahlvorschlags wegen Verfehlens des Unterschriftenquorums (§ 9 Abs 5 EuWG) kein statthafter Beschwerdegegenstand im Nichtanerkennungsbeschwerdeverfahren – zudem unzureichende Antragsbegründung
Nichtannahmebeschluss: CSPP (Anleihekaufprogramm der EZB) bzw zugrundeliegende Beschlüsse der EZB kein tauglicher Gegenstand einer Verfassungsbeschwerde – unzureichende Auseinandersetzung der Beschwerdebegründung mit besonderen Voraussetzungen einer ultra-vires-Rüge
Markenbeschwerdeverfahren – „SoliDos/SolidosDuo (IR-Marke)/SOLDOS (Unionsmarke)“ – ursprünglich zulässige Beschwerde aus der IR-Marke – wegen der weiteren Widerspruchsmarke ergangener löschungsanordnender Beschluss des DPMA ist bestandskräftig geworden – Beschwerde aus IR-Marke ist derzeit gegenstandslos – Rückzahlung der Beschwerdegebühr