Patenteinspruchsbeschwerdeverfahren – „Vorrichtung und Verfahren zur Bestimmung von Oberflächeneigenschaften“ – Frage einer Patentinhaberin im Einspruchsverfahren, ob die Formulierung weiterer Hilfsanträge geboten sei – keine Antwort – Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör
Markenbeschwerdeverfahren – „CITI-PARK (Wort-Bild-Marke)/CITI“ – Einrede mangelnder Benutzung – Glaubhaftmachung der Benutzung – abweichende Benutzungsform – keine Änderung des kennzeichnenden Charakters der Marke –Dienstleistungsidentität und -ähnlichkeit – zur Kennzeichnungskraft – Verwechslungsgefahr durch gedankliches Inverbindungbringen in Form einer Verwechslungsgefahr im weiteren Sinne
Markenbeschwerdeverfahren – „CITI-PARK/CITI“ – Einrede mangelnder Benutzung – Glaubhaftmachung der Benutzung – abweichende Benutzungsform – keine Änderung des kennzeichnenden Charakters der Marke –Dienstleistungsidentität und -ähnlichkeit – zur Kennzeichnungskraft – Verwechslungsgefahr durch gedankliches Inverbindungbringen in Form einer Verwechslungsgefahr im weiteren Sinne
Verfahrensmangel bei fehlerhafter Abweisung einer Klage durch Prozessurteil anstatt durch Sachurteil; Gegenstand der Anfechtungsklage nach außergerichtlichem Rechtsbehelf
Erlass einer einstweiligen Anordnung im Verfassungsbeschwerdeverfahren: Aussetzung der Zwangsvollstreckung – Gesundheits- bzw Lebensgefahr infolge drohender Suizidhandlung bei Zwangsräumung
Nichtannahmebeschluss: Zur Reichweite des Auslagenerstattungsanspruchs der Krankenhäuser gegenüber Krankenkassen gem § 275 Abs 1c S 3 SGB V (juris: SGB 5) iVm § 275 Abs 1 Nr 1 Alt 2 SGB 5 – Abgrenzung einer „Auffälligkeitsprüfung“ iSd § 275 Abs 1 Nr 1 Alt 2 SGB 5 von einer „Prüfung auf sachlich-rechnerische Richtigkeit“ sowie Beschränkung der Aufwandserstattung gem § 275 Abs 1c S 3 SGB 5 auf Fälle der „Auffälligkeitsprüfung“ wahrt Grenzen richterlicher Rechtsfortbildung – Sowie zur fehlenden Grundrechtsfähigkeit kommunaler Krankenhäuser
Markenbeschwerdeverfahren – „PLUSCARD“ – teilweise Rücknahme der „Anmeldung bzw. die Beschwerde“ – Wirkung – Auslegung nach dem Meistbegünstigungsprinzip – Unterscheidungskraft – kein Freihaltungsbedürfnis