Nichtannahmebeschluss: Zur Auslegung des Merkmals der Eignung einer Äußerung zur Störung des öffentlichen Friedens iSd § 130 Abs 3 StGB im Lichte der Meinungsäußerungsfreiheit (Art 5 Abs 1 S 1 GG) – Leugnung nationalsozialistischer Verbrechen (§ 130 Abs 3 Alt 2 StGB) indiziert tatbestandsmäßige Eignung zur Störung des öffentlichen Friedens – keine Verletzung der Meinungsfreiheit durch Verurteilung gem § 130 Abs 3 Alt 2 StGB wegen Leugnung des nationalsozialistischen Völkermords
(Markenbeschwerdeverfahren – „Visora/Visora (Werktitel)“ – zu den Voraussetzungen des Werktitelschutzes eines Computerprogramms und den damit verbundenen Dienstleistungen – keine unmittelbare Verwechslungsgefahr – keine mittelbare Verwechslungsgefahr – keine Verwechslungsgefahr im weiteren Sinne
(Markenbeschwerdeverfahren – „Visora Werte bewahren. Werte schaffen. (Wort-Bildmarke)/Visora (Werktitel)“ – zu den Voraussetzungen des Werktitelschutzes eines Computerprogramms und den damit verbundenen Dienstleistungen – keine unmittelbare Verwechslungsgefahr – keine mittelbare Verwechslungsgefahr – keine Verwechslungsgefahr im weiteren Sinne