Keine grundsätzliche Bedeutung bei sich in der Entscheidung eines konkreten Einzelfalls erschöpfender Bedeutung der Rechtssache – Steuerpflicht einer politischen Partei bei Durchführung einer Rockveranstaltung mit Musikgruppen
(Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache – Keine Anwendbarkeit von § 138 Abs. 3 ZPO im FG-Verfahren – Tatbestandsberichtigung – Verbescheidung von rechtsmissbräuchlichen oder offenbar unzulässigen Ablehnungsgesuchen – Kostenerstattung bei nicht berufsmäßig tätigen Prozessbevollmächtigten)