(Keine Prüfung der Zulässigkeit des beschrittenen Rechtswegs durch den BFH – Anwendbarkeit des § 17a Abs. 5 GVG – Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde)
Insolvenz eines Beigeladenen unterbricht nicht Verfahren über Nichtzulassungsbeschwerde eines anderen Beteiligten – außergerichtliche Kosten des eingeschränkt beteiligten Beigeladenen