(Festsetzung von Nachzahlungszinsen nach § 233a AO – Änderung der Zinsberechnung – Berücksichtigung von Vorauszahlungen bei der erstmaligen Zinsberechnung)
Kein Wiederaufleben der Umsatzsteuer-Vorauszahlungsfestsetzungen, wenn Jahressteuerbescheid wegen fehlender Schuldnerschaft des Adressaten aufgehoben wird