Markenbeschwerdeverfahren – „3Digi/Digi (Unionsbildmarke)/DIGI REMOTE MANAGER (IR-Wort-Bild-Marke)“ – Kostenentscheidung – Antrag auf Kostenauferlegung – durchschnittlich schwieriges Verfahren – kein Verstoß gegen prozessuale Sorgfaltspflichten – kein erkennbar aussichtsloser, offensichtlich unbegründeter Widerspruch – es bleibt bei dem Grundsatz, dass jeder Beteiligte seine Kosten selbst trägt
Stattgebender Kammerbeschluss: Überraschende sowie nicht nachvollziehbare Kostenentscheidung im zwangsversteigerungsrechtlichen Zuschlagsbeschwerdeverfahren verletzt Art 3 Abs 1 GG in seiner Ausprägung als Willkürverbot