Betreuervergütung: Erhöhter Stundensatz bei betreuungsrelevanten Fachkenntnissen auf Grund eines hierauf ausgerichteten Hochschulstudiums oder einer gleichwertiger Ausbildung
Vergütung des Berufsbetreuers: Besondere Kenntnisse auf Grund eines abgeschlossenen Fachhochstudiums der Versorgungstechnik, durch eine Fortbildung zum Rentenberater oder durch die Teilnahme an verschiedenen Fortbildungsmaßnahmen aus dem Bereich des Betreuungsrechts; schutzwürdiges Vertrauen auf Grund früherer Bewilligungen eines erhöhten Vergütungssatzes; Verpflichtung der Länder zur Einführung von vergütungssteigernden Nachqualifikationen
Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung zur Durchsetzung einer wettbewerbsrechtlichen Unterlassungspflicht: Aufnahme der Ordnungsmittelandrohung in einen Prozessvergleich
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Pflicht des Rechtsanwalts zur Überprüfung der richtigen Adressierung der Rechtsmittelschrift auch in Stresssituationen