Markenbeschwerdeverfahren – Löschungsverfahren – „Dreiecke (Bildmarke)“ – Kostenantrag – umfangreiches und zumindest durchschnittlich schwieriges Verfahren – zahlreiche erörterungswürdige Fragestellungen – Hinweis des Senats: keine Aussicht auf Erfolg der Beschwerde – kein Verstoß gegen prozessuale Sorgfaltspflicht – keine Kostenauferlegung – Recht auf gerichtliche Kontrolle