Markenbeschwerdeverfahren – zur Festsetzung des Gegenstandswertes – zum Regelgegenstandswert – keine besonderen Umstände für eine Erhöhung des Regelgegenstandswertes
Markenbeschwerdeverfahren – Wiedereinsetzung in die Frist zur Zahlung der Erinnerungsgebühr – nicht aufklärbare Verzögerung im Zahlungsverkehr der Bank – Tatsachenvortrag erst im Beschwerdeverfahren – keine Rückzahlung der Beschwerdegebühr
Krankenversicherung – Apheresebehandlung – Zugehörigkeit zum Leistungskatalog der GKV unter einschränkenden Voraussetzungen – Verweisung des Versicherten auf System der zugelassenen Leistungserbringer zu Klärung der Leistungsgewährung