Markenbeschwerdeverfahren – Löschungsverfahren – kein fristgerechter Widerspruch gegen Löschungsbegehren – Löschung der Marke ohne Sacherörterung – Beschwerde aus formellen Gründen zulässig – sachlich-rechtlicher Einwand unzulässig – keine Erfolgsaussicht – Kostenauferlegung
Markenbeschwerdeverfahren – Löschungsverfahren – „ANKARA-Döner“ – mit Löschung der Marke verliert das Löschungsverfahren seinen Charakter als Popularverfahren – nach Verzicht auf Marke kann Feststellung der Nichtigkeit der Marke für die Vergangenheit beantragt werden – Antragstellerin ist mündlicher Verhandlung ferngeblieben – nach Verzicht hat sich der Gegenstand des Verfahrens in der Hauptsache für die Zukunft und die Vergangenheit erledigt
Markenbeschwerdeverfahren: Anwendung der Verspätungsvorschriften der Zivilprozessordnung; Vorbereitung der mündlichen Verhandlung durch Schriftsätze nur bei richterlicher Anordnung – Malteserkreuz III