Nichtannahmebeschluss: Regelungen des Sächsischen Dienstrechtsneuordnungsgesetzes (juris: DRNeuG SN) verfassungsrechtlich unbedenklich – keine unzulässige belastende Rückwirkung – Stichtags- und Übergangsregelung sachgerecht – zudem keine Verletzung des Willkürverbots bzgl der Zubilligung einer Entschädigung – keine Verletzung der Vorlagepflicht gem Art 267 Abs 3 AEUV
Revisionszulassung; Besoldungsverlust bei schuldhaftem Fernbleiben vom Dienst durch bestandskräftige Verwaltungsentscheidungen; Umfang der ausschließlichen Übertragung der Disziplinargewalt auf die Exekutive