Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Verschulden des Rechtsanwalts einer Sozietät an der Versäumung der Berufungsbegründungsfrist bei ungeprüfter Absendung des falsch adressierten Fristverlängerungsantrags
(Ausschluss eines Richters wegen dessen Mitwirkung im vorausgegangenen Verwaltungsverfahren – Zweck des § 51 Abs. 2 FGO – Unverzichtbarkeit der Vorschriften über die Besetzung des Gerichts)
Mitbestimmung bei Festsetzung von Beginn und Ende der Dienstzeit; Konferenzen an den Präsenztagen; Aufteilung der Arbeitszeit für pädagogisches Personal