Wettbewerbsverstoß im Zusammenhang mit der Werbung für ein Nahrungsergänzungsmittel: Zulässigkeit allgemeiner, nichtspezifischer gesundheitsbezogener Angaben – Gelenknahrung III
(Markenbeschwerdeverfahren – “en Vogue (Wort-Bild-Marke)/en Vogue Sculptured Nail Systems (Unternehmenskennzeichen)” – Unternehmenskennzeichen wird als werblich anpreisende beschreibende Angabe verstanden – fehlende Unterscheidungskraft nach § 5 Abs. 2 MarkenG – bei unterstellter Unterscheidungskraft besteht keine Verwechslungsgefahr – Branchennähe – zur Kennzeichnungskraft – mangelnde Zeichenähnlichkeit)
Markenbeschwerdeverfahren – “YO/YOOFOOD” – jüngeres Einwortzeichen “YOOFOOD” enthält beschreibendes Element – symmetrische Anordnung der Vokale – Wahrnehmung als eingliedriges Zeichen – Frage der Prägung des Gesamteindrucks stellt sich nicht – keine Annahme einer selbständig kennzeichnenden Stellung – abweichendes Schriftbild eines möglichen Stammelements kann assoziative Verwechslungsgefahr trotz Klangidentität ausschließen
Markenbeschwerdeverfahren – “e-miglia/MILLE MIGLIA/MILLE MIGLIA/1000 MIGLIA/MILLE MIGLIA” – zur Einrede mangelnder Benutzung – teilweise keine Glaubhaftmachung der rechtserhaltenden Benutzung – daher teilweise keine Verwechslungsgefahr – Warenidentität und -ähnlichkeit – zur Kennzeichnungskraft – keine unmittelbare Verwechslungsgefahr – keine mittelbare Verwechslungsgefahr unter dem Aspekt eines Serienzeichens – keine Verwechslungsgefahr im weiteren Sinne