Markenbeschwerdeverfahren – „ENDOXLIF/ENDOX (Unionsmarke)“ – Warenidentität – zur Kennzeichnungskraft – keine unmittelbare Verwechslungsgefahr – keine mittelbare Verwechslungsgefahr unter dem Gesichtspunkt eines Serienzeichens – keine Verwechslungsgefahr im weiteren Sinne
Markenbeschwerdeverfahren – „X Media Sports/Xmedias“ – Dienstleistungsähnlichkeit – zur Kennzeichnungskraft – keine unmittelbare Verwechslungsgefahr – keine Verwechslungsgefahr durch gedankliches Inverbindungbringen
Markenbeschwerdeverfahren – „DIN-POST (Wort-Bild-Marke)/POST“ – Dienstleistungsidentität – zur Kennzeichnungskraft – keine unmittelbare Verwechslungsgefahr – keine Verwechslungsgefahr durch gedankliche Verbindung – Kostenentscheidung – keine Kostenauferlegung
Markenbeschwerdeverfahren – „Die Neue Post Brief & Paketdienste (Wort-Bild-Marke)/POST/Deutsche Post (Unionsmarke)/DIE POST“ – Dienstleistungsidentität – zur Kennzeichnungskraft – keine unmittelbare Verwechslungsgefahr – keine mittelbare Verwechslungsgefahr – keine Verwechslungsgefahr durch gedankliches Inverbindungbringen
Markenbeschwerdeverfahren – „BBS Berlin Business School/BBIS/BBIS Berlin Brandenburg International School“ – Dienstleistungsidentität – erhöhter Aufmerksamkeitsgrad – zur Kennzeichnungskraft – zur Prägung durch einen Markenbestandteil – keinerlei Verwechslungsgefahr