(Richtigkeit der strafbefreienden Erklärung i.S. des § 3 StraBEG – Abgabe einer Strafbefreiungserklärung während einer laufenden Außenprüfung – Änderung von Einkommensteuerbescheiden gemäß § 173 Abs. 1 AO nach Abgabe einer Strafbefreiungserklärung ohne erlöschende Wirkung i.S. des § 8 StraBEG)
Kein strukturelles Vollzugsdefizit bei der Umsatzbesteuerung sexueller Dienstleistungen von Prostituierten – Umsatzsteuerliche Aufzeichnungspflichten bei Prostituierten – Keine grundsätzliche Bedeutung wegen behaupteter faktischer Abgeltungswirkung im “Düsseldorfer Verfahren”