Keine grundsätzliche Bedeutung bei sich in der Entscheidung eines konkreten Einzelfalls erschöpfender Bedeutung der Rechtssache – Steuerpflicht einer politischen Partei bei Durchführung einer Rockveranstaltung mit Musikgruppen
(Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache – Keine Anwendbarkeit von § 138 Abs. 3 ZPO im FG-Verfahren – Tatbestandsberichtigung – Verbescheidung von rechtsmissbräuchlichen oder offenbar unzulässigen Ablehnungsgesuchen – Kostenerstattung bei nicht berufsmäßig tätigen Prozessbevollmächtigten)
(In Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 14. Januar 2016 IV R 5/14 – Anwendung des § 35 Abs. 2 Satz 2 EStG bei unterjährigem Gesellschafterwechsel eine Personengesellschaft – Zusammenfassung von Verwaltungsakten in einer Verfügung)
Unzulässige Klage bei mangelnder Nachvollziehbarkeit des Gegenstands des Klagebegehrens – Richterliche Hinweispflicht – Sachaufklärungsrüge – Nachschieben von Revisionszulassungsgründen