(Keine Pflicht zur Aktivierung eines Instandhaltungsanspruchs – Adressat der Prüfungsanordnung gegenüber Personengesellschaft – Keine Anschaffungskosten durch ersparte Aufwendungen – Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 12. 02.2015 IV R 29/12)
Verfahrensfehler durch Nichtberücksichtigung des Gesamtergebnisses des Verfahrens; Schätzung der Besteuerungsgrundlagen; Nichtteilnahme an der mündlichen Verhandlung kein Rügeverzicht
Aussetzung der Vollziehung: Anwendung des Halbeinkünfteverfahrens im Rahmen der gesonderten und einheitlichen Feststellung von Besteuerungsgrundlagen – Änderungsmöglichkeiten des Folgebescheids
(Gewerbesteuerpflichtige Tätigkeit einer Einschiffsgesellschaft nach Aufgabe der Eigenbetriebsabsicht – Absicht zum langfristigen Betrieb von Handelsschiffen als Voraussetzung für die Anwendung der Gewinnermittlung nach der Tonnage – Vorliegen eines tarifbegünstigten Veräußerungsgewinns bzw. Aufgabegewinns nach §§ 16, 34 EStG)
Anforderungen an die Bezeichnung des Gegenstands des Klagebegehrens bei Klage gegen „Schätzungsbescheid“ – Verfahrensmangel bei Prozessurteil über zulässige Klage